Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Version 2025-03-19
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
1 EINFÜHRUNG
Zweck dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „AVB“) ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen Mesa Germany Kunden, die dies wünschen, Produkte und/oder Dienstleistungen zur Verfügung stellt.
In diesen AVB haben die nachstehenden Begriffe, die mit einem Großbuchstaben beginnen, die folgende Bedeutung, unabhängig davon, ob sie im Singular oder im Plural verwendet werden:
„Kunde“ bezeichnet jede Person, die Produkte oder Dienstleistungen von Mesa Germany GmbH bestellt; ‚Mesa Germany‘ bezeichnet das Unternehmen Mesa Germany GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 35364 unter der Geschäftsadresse Auf der Lind 10, 65529 Waldems, Deutschland; „Produkte“ bezeichnet jedes von Mesa Germany zum Verkauf angebotene Produkt, „Dienstleistungen“ bezeichnet jede von Mesa Germany angebotene Dienstleistung.
2 GELTUNGSBEREICH DER AVB
(1) Für alle Angebote, Kaufverträge und Lieferungen, die aufgrund von Bestellungen eines Kunden erfolgen, gelten die vorliegenden AVB.
(2) Das Angebot der Produkte und Dienstleistungen richtet sich ausschließlich an Unternehmer (im Sinne von § 14 (1) BGB , d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln), sowie an juristische Personen und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, jeweils jedoch nur an Endverbraucher.
(3) Diese AVB haben Vorrang vor allen gegenteiligen Klauseln in den Unterlagen des Kunden, insbesondere in seinen Allgemeinen Einkaufsbedingungen, unabhängig davon, ob Mesa Germany ihnen im Einzelfall ausdrücklich widerspricht oder nicht. Wenn Mesa Germany eine dieser AVB nicht in Anspruch nimmt, kann dies nicht als Verzicht auf die Inanspruchnahme einer der Bedingungen in der Zukunft ausgelegt werden.
3 ÄNDERUNGEN DER AVB
(1) Mesa Germany behält sich das Recht vor, diese AVB jederzeit mit Wirkung auch innerhalb bestehender Vertragsverhältnisse zu ändern, sofern dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer Änderung der Gesetzgebung oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, veränderter Marktbedingungen oder sonstiger vergleichbarer Gründe erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt und die Änderungen die wesentlichen wirtschaftlichen Merkmale des Vertrages, insbesondere die entgeltlichen Leistungen von Mesa Germany, nicht verändern.
(2) Mesa Germany teilt dem Kunden diese Änderungen mindestens zwei (2) Monate vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen mit. Der Kunde kann die Änderungen vor ihrem geplanten Inkrafttreten entweder annehmen oder ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen angezeigt hat. Mesa Germany wird in seinem Angebot ausdrücklich auf diese faktische Zustimmung hinweisen.
(3) Lehnt der Kunde die Änderungen ab, haben beide Parteien das Recht, die Geschäftsbeziehung außerordentlich zu kündigen. Auf dieses gegenseitige außerordentliche Kündigungsrecht wird Mesa Germany den Kunden in seinem Angebot gesondert hinweisen.
4 BESTELLUNGEN
(1) Alle Bestellungen von Produkten und/oder Dienstleistungen müssen schriftlich erfolgen
und die folgenden Angaben enthalten:
- Artikelnummern, Beschreibungen und Mengen der Produkte oder Dienstleistungen,
- Rechnungsadresse und Firmenname, Lieferadresse und Firmenname, Mehrwertsteuernummer,
- Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners.
Ist der Wortlaut ungenau, so hat die Artikelnummer des Produkts und/oder der Dienstleistung Vorrang vor der Beschreibung.
(2) Bestellungen sind erst dann verbindlich und endgültig, wenn sie von Mesa Germany angenommen und schriftlich bestätigt wurden. Widerspricht der Kunde der Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 5 Werktagen, so gelten die Vertragsänderungen gemäß der neuen Auftragsbestätigung als angenommen.
(3) Mesa Germany ist zu Teillieferungen ohne Zustimmung des Kunden berechtigt. Wenn kundenspezifische Produkte von Mesa Germany hergestellt werden, kann die Menge der hergestellten und gelieferten Waren um ±10 % abweichen.
(4) Mesa Germany behält sich das Recht vor, die Ausführung eines Auftrages abzulehnen, insbesondere bei Fertigungsengpässen, Unregelmäßigkeiten oder ungenauen Bestellungen oder bei Nichtbezahlung einer Rechnung von Mesa Germany durch den Kunden. Der Kunde wird unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, über die Ablehnung informiert.
5 BESTELLUNGSÄNDERUNGEN
(1) Jede vom Kunden gewünschte Änderung oder Stornierung einer Bestellung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Mesa Germany, wobei es im Ermessen von Mesa Germany liegt, diese abzulehnen. Ein Antrag auf Änderung oder Stornierung einer Bestellung kann nicht berücksichtigt werden, wenn er einen Monat nach Eingang der Produkte bei Mesa Germany erfolgt, wenn es sich um kundenspezifische Produkte oder Dienstleistungen (kundenspezifische Produkte oder Dienstleistungen, Produkte oder Dienstleistungen auf Abruf) handelt und mit deren Herstellung oder Lieferung bereits begonnen wurde, wenn die Lieferung der Produkte im Gange ist, wenn mit der Ausführung der Dienstleistungen begonnen wurde oder wenn Mesa Germany bereits Kosten für die Bearbeitung der Bestellung entstanden sind.
(2) Jede Änderung einer Bestellung kann dazu führen, dass Mesa Germany zusätzliche Bearbeitungskosten in Rechnung stellt und ggf. eine Preisanpassung vornimmt. Bei Stornierung einer Bestellung kann Mesa Germany Kosten in Höhe von bis zu 30 % des Betrags der stornierten Bestellung in Rechnung stellen.
6 VERTRAGSABSCHLUSS, BESTÄTIGUNG DER BESTELLUNG
(1) Die Angebote in Katalogen, Prospekten und sonstigen Werbeschriften von Mesa Germany sind unverbindlich. Sie dienen ausschließlich zu Informationszwecken und als Grundlage für Angebotsanfragen gemäß Abschnitt 6 (2) dieser Bestimmung.
(2) Der Kunde kann Mesa Germany sowohl telefonisch als auch per E-Mail auffordern, ein Angebot für die vom Kunden ausgewählten Produkte zu unterbreiten.
(3) Auf der Grundlage der Anfrage des Kunden erstellt Mesa Germany ein Angebot. Das Angebot wird dem Kunden per E-Mail oder telefonisch übermittelt, wobei die E-Mail die Regel ist. Das Angebot stellt ein Angebot im Sinne des § 145 des Bürgerlichen Gesetzbuches („BGB“) dar.
(4) Erst wenn der Kunde das Angebot durch eine Bestellung bei Mesa Germany annimmt, kommt ein Vertrag zustande. Eine E-Mail oder ein Fax ist dafür ausreichend.
(5) Nach Eingang der Bestellung bucht Mesa Germany den Auftrag und schickt dem Kunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail.
7 PREIS, ZAHLUNG & KONSEQUENZEN BEI ZAHLUNGSVERZUG
(1) Die Preise der Produkte und/oder Dienstleistungen im Angebot enthalten gegebenenfalls die gesetzliche Mehrwertsteuer, verstehen sich jedoch ohne Versandkosten. Etwaige Zölle und ähnliche öffentliche Abgaben sowie die Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Kosten für die Installation der Produkte sind nicht im Preis enthalten. Der Preis hierfür wird auf Anfrage gesondert berechnet.
(2) Im Allgemeinen gilt die Lieferung auf Rechnung als vereinbart. Die von Mesa Germany ausgestellten Rechnungen sind dreißig (30) Tage nach Erhalt der Rechnung per Banküberweisung fällig und zahlbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen Mesa Germany und dem Kunden vereinbart wurde. Die Bankverbindung von Mesa Germany ist auf den von Mesa Germany ausgestellten Rechnungen angegeben.
(3) Mesa Germany behält sich das Recht vor, abweichende Zahlungsbedingungen zu verlangen, wie z. B. die Vorauszahlung des vollen Preises der Produkte und/oder Dienstleistungen (einschließlich Transportkosten, Zöllen und Steuern) bei der Bestellung, insbesondere im Falle einer Erstbestellung oder einer Bestellung über einen Betrag, der den üblichen offenen Betrag übersteigt, oder aufgrund eines Zahlungsvorfalls, einer Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder einer Ablehnung der Versicherung durch den Kreditversicherer.
(4) Im Falle des Verzugs oder der verspäteten Zahlung einer Rechnung kann Mesa Germany die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem jeweiligen Auftrag verweigern, bis die Zahlung erfolgt ist, unbeschadet anderer Maßnahmen und insbesondere seines Rechts, die Stornierung des betreffenden Auftrags gemäß Abschnitt 16 zu verlangen.
(5) Jeder Betrag, der nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Erhalt einer Rechnung gezahlt wird, führt automatisch und ohne jegliche Formalitäten oder Vorankündigung zu:
- – der sofortigen Zahlung aller Beträge, die der Kunde Mesa Germany schuldet, unbeschadet aller anderen Maßnahmen, die Mesa Germany in diesem Zusammenhang gegen den Kunden ergreifen kann.
- – der Anwendung von Verzugszinsen in Höhe von 9 (neun) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
-- einer pauschalen Entschädigung für Beitreibungskosten in Höhe von 40 Euro, die automatisch und ohne vorherige Benachrichtigung für jede unbezahlte Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung fällig wird.
(6) Im Falle eines Zahlungsausfalls behält sich Mesa Germany das Recht vor, jederzeit eine Zahlungsgarantie, einschließlich einer Bankgarantie, zu verlangen und jegliche zuvor vereinbarte Zahlungsziele in Frage zu stellen.
8 LIEFERZEITEN, VERSAND DER WARE, TEILLIEFERUNG
(1) Die Lieferzeiten beginnen, wenn der Kunde die Auftragsbestätigung von Mesa Germany gemäß Abschnitt 4 (2) erhält. Ist Lieferung gegen Vorkasse gemäß Ziffer 7 (3) vereinbart, beginnen die Lieferfristen mit dem Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich ggf. anfallender Mehrwertsteuer und Versandkosten).
(2) Die von Mesa Germany angegebenen Fristen für den Versand des Produkts gelten nur annähernd, es sei denn, es wurde ein fester Versandtermin vereinbart.
(3) Hat der Kunde durch dieselbe Bestellung mehrere Produkte erworben, die separat verwendet werden können, kann Mesa Germany diese Produkte in separaten Lieferungen versenden, sofern Mesa Germany die zusätzlichen Versandkosten trägt.
9 VERSAND, RISIKOÜBERGANG, 2020 EXW oder FCA INCOTERM
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, steht es Mesa Germany frei, die geeignete Versandart und den Transporteur nach unserem Ermessen zu wählen.
([#0]) Wird das Produkt gemäß der Vereinbarung mit dem Kunden versandt, ist Mesa Germany nur verpflichtet, das Produkt ordnungsgemäß und rechtzeitig an den Spediteur zu liefern, und ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, die durch den Spediteur verursacht werden. Eine von Mesa Germany angegebene Laufzeit (d. h. die Zeit zwischen der Übergabe durch Mesa Germany an den Spediteur und der Auslieferung an den Kunden) ist daher unverbindlich.
Das Risiko einer zufälligen Zerstörung, Beschädigung oder eines Verlusts des gelieferten Produkts geht, sofern die Verpflichtung von Mesa Germany auf den Versand des Produkts beschränkt ist (Abschnitt 2), mit der Übergabe des Produkts durch Mesa Germany an den Spediteur auf den Kunden über.
(4) Bei Verwendung der Incoterms 2020 EXW oder FCA organisiert der Kunde den Transport. Wenn der Kunde keinen Spediteur benennt oder wenn die 2020 DAP Incoterm-Klausel Anwendung findet, behält sich Mesa Germany das Recht vor, den Spediteur auszuwählen.
(5) Ab einem Bestellwert von 500 EUR oder mehr sind Sendungen von unseren Lagern in Waldems, Deutschland, oder München, Deutschland, an Standorte in Deutschland versandkostenfrei. Bei einem Bestellwert unter 500 Euro berechnet Mesa Germany eine Transportkostenpauschale, die auf der Rechnung gesondert ausgewiesen wird. Mehrkosten, die durch die besondere Art der Zustellung, Sonderfahrten, zusätzliche Transportkosten, Eilzustellung oder ähnliches verursacht werden, gehen zu Lasten des Kunden. Für den Versand in ein Land außerhalb Deutschlands, ob europäisch oder außereuropäisch, sind alle Kosten vom Kunden zu tragen.
(6) Die Produkte gelten im Erdgeschoss als geliefert.
10 GEWÄHRLEISTUNG
(1) Der Kunde hat die Produkte unverzüglich nach Lieferung mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen. Es obliegt dem Kunden, den offensichtlichen Zustand der Produkte und ihre Übereinstimmung mit der Bestellung bei Erhalt der Produkte zu überprüfen und eventuelle Vorbehalte auf den Transportpapieren zu vermerken.
(2) Im Falle von beschädigten Produkten, fehlenden Produkten, offensichtlichen Mängeln oder Nichtkonformität muss der Kunde Mesa Germany innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Produkte schriftlich benachrichtigen und den Spediteur unverzüglich informieren. Die Reklamation muss das Datum und die Nummer der Rechnung und des Lieferscheins sowie die Beschreibung der festgestellten Fehler oder Mängel enthalten.
(3) Ebenso muss jede Beschwerde in Bezug auf eine Dienstleistung innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Beendigung der Dienstleistung schriftlich bei Mesa Germany eingereicht werden.
(4) Wenn der Kunde unter den oben genannten Bedingungen keine ausdrücklichen Vorbehalte macht, wird davon ausgegangen, dass die Produkte und/oder Dienstleistungen in Menge und Qualität der Bestellung des Kunden entsprechen, und Reklamationen sind unzulässig.
(5) Im Falle einer Abweichung oder eines Mangels der Produkte muss der Kunde diese gemäß dem unten beschriebenen Rückgabeverfahren an Mesa Germany zurücksenden.
(6) Nachdem Mesa Germany die Abweichung oder die Mangelhaftigkeit der Produkte durch seine Dienstleistungen bestätigt hat, wird Mesa Germany kostenlos ein anderes Produkt (wie bestellt) liefern, das frei von Mängeln ist.
(7) Schlägt die Nachbesserung gemäß Abschnitt 10 (6) fehl oder ist sie dem Kunden nicht zumutbar oder verweigert Mesa Germany die Nachbesserung, so ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder vergebliche Aufwendungen zu verlangen, jeweils nach Maßgabe des geltenden Rechts. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gelten jedoch die Regelungen in Ziffer 10 dieser AVB.
(8) Die Gewährleistung für die Produkte gilt bis zu dem auf dem Produktetikett angegebenen Verfallsdatum. Ist auf dem Produktetikett kein Verfallsdatum angegeben, gilt für das Produkt eine Gewährleistung von zwölf (12) Monaten ab dem Kaufdatum.
11 PRODUKTRÜCKGABEN
(1) Der Kunde kann alle Produkte, mit Ausnahme von Sonderanfertigungen, an Mesa Germany zurücksenden, sofern er die folgenden Bedingungen erfüllt.
2 Alle Rücksendungen müssen vorab schriftlich von Mesa Germany genehmigt werden.
(3) Die Produkte müssen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt im Neuzustand und in ihrer unbeschädigten Originalverpackung mit ihrem Zubehör zurückgegeben werden. Die Produkte müssen zusammen mit einer Kopie der Rücksendegenehmigung frachtfrei an Mesa Germany an den Standort des Lagers zurückgesendet werden, von dem aus sie ursprünglich versandt wurden, sei es Waldems, Deutschland, München, Deutschland oder Chassieu (69684), Frankreich.
(4) Nach Überprüfung des Zustands der Produkte und der Feststellung, dass die Bedingungen für die Rückgabe erfüllt sind, wird Mesa Germany nach Wahl des Kunden den Umtausch oder die Rückerstattung des Produktpreises vornehmen. Der Kunde bleibt jedoch für die Transportkosten (Hin- und Rücktransport) der Produkte verantwortlich und muss eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15 % des Preises der zurückgesendeten Produkte mit einer Mindestgebühr von 50 Euro zahlen, es sei denn, es handelt sich um nicht konforme oder fehlerhafte Produkte.
12 HAFTUNG
1 Für Schäden, die von Mesa Germany oder ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haftet Mesa Germany unbeschränkt.
(2) In anderen Fällen haftet Mesa Germany – soweit in Absatz 4 dieser Bestimmung nichts anderes geregelt ist – nur bei der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen anderen Fällen ist die Haftung von Mesa Germany – vorbehaltlich der Bestimmungen in Unterabschnitt 4 dieser Bestimmung – ausgeschlossen.
(3) Die in den Ziffern 1 und 2 dieser Bestimmung geregelten Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen von Mesa Germany, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus den Absätzen 1 und 2 dieser Vorschrift ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme von Garantien oder sonstiger verschuldensunabhängiger Haftung sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG).
13 FORCE MAJEURE
Mesa Germany haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die nicht von Mesa Germany zu vertreten sind, insbesondere, Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachte Katastrophen, Unruhen, Krieg, terroristische Handlungen oder Bedrohungen, Epidemien, Pandemien, interne oder externe Streiks oder andere Arbeitskämpfe, Brennstoff- oder Rohstoffmangel, Unterbrechung des Transports oder Verspätungen von Spediteuren oder Lieferanten und/oder Handlungen oder Unterlassungen einer Regierungsbehörde. Sofern solche Ereignisse Mesa Germany die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Mesa Germany zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Fristen für die Lieferung der Produkte oder die Leistung oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Mesa Germany vom Vertrag zurücktreten.
14 EXPORT-KLAUSEL
Die von Mesa Germany verkauften Produkte und Dienstleistungen können den Exportkontrollgesetzen und -bestimmungen der Vereinigten Staaten unterliegen und können den Export- oder Importbestimmungen anderer Länder unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich zur strikten Einhaltung aller dieser Gesetze und Vorschriften und erkennt an, dass er dafür verantwortlich ist, alle anwendbaren Lizenzen und Genehmigungen einzuholen, die für den Verkauf, die Lizenzierung, die Ausfuhr, die Wiederausfuhr, die Einfuhr oder den sonstigen Umgang mit den Waren erforderlich sein können. Die Umleitung der Waren unter Verstoß gegen diese Gesetze ist strengstens untersagt.
15 VORBEHALT DES TITELS („EIGENTUMSVORBEHALT“)
(1) Alle Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und der damit verbundenen Kosten (Transportkosten, Zölle, Steuern usw.) im Eigentum von Mesa Germany.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf die Produkte hat der Kunde den Dritten auf das Eigentumsrecht von Mesa Germany hinzuweisen und Mesa Germany unverzüglich zu benachrichtigen, damit diese widersprechen und ihre Rechte wahren kann.
16 STORNIERUNG
Bei Nichtbezahlung einer der Rechnungen durch den Kunden bis zum Fälligkeitsdatum und acht (8) Tage nach erfolgloser Mahnung kann Mesa Germany den Verkauf der betreffenden Produkte stornieren, indem es den Kunden per Einschreiben oder E-Mail mit Rückschein von seiner Entscheidung in Kenntnis setzt. Wird der Verkauf storniert, muss der Kunde die Produkte auf eigene Kosten und unverzüglich an die von Mesa Germany angegebene Adresse zurücksenden, unbeschadet der Zahlung eines eventuellen Schadensersatzes.
17 ANWENDBARES RECHT
Diese AvB und alle Verkäufe von Produkten und/oder Dienstleistungen, die durch sie geregelt werden, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
18 GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen ist der Sitz von Mesa Germany, Wiesbaden, Deutschland.